Dann holen Sie dies doch direkt nach. Nutzen Sie hierzu unsere Kontaktformular.
Förderantrag
Sie haben noch keinen Förderantrag gestellt?
Richtlinien für die Vergabe von Spenden
Mindestens einmal im Jahr treffen die Stiftungsorgane (Stiftungsrat und Stiftungsvorstand) der Budenheimer Volksbank Stiftung zusammen, um unter anderem die vorliegenden Förderanträge zu beraten und Zuwendungen zu beschließen. Dabei werden die Begründungen der Anträge einer detaillierten Prüfung unterzogen. So werden ausschließlich Projekte mit gemeinnütziger Ausrichtung ausgewählt, die nachhaltig wirken.
- Die mit einer Förderung verbundenen Geldmittel dürfen nicht für laufende Betriebskosten verwendet werden, sondern sind ein projektbezogener Beitrag.
- Die Verwendung des Förderbeitrages muss im Laufe des Projektes belegt werden.
Wenn auch Sie ein Projekt entwickeln, das unseren Förderkriterien entspricht, dann sollten Sie einen Förderantrag bei unserer Budenheimer Volksbank Stiftung stellen.
Bitte beachten Sie, dass wir nur vollständig ausgefüllte Anträge mit Projekterläuterung wie Beweggründe, Vorbildlichkeit und Auflistung des zeitlichen und finanziellen Einsatzes prüfen und bewerten können.